TISCHLER/IN

Berufsbild

Tischler/innen stellen Möbel, Schränke, Sitzmöbel oder Tische, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her. Sie führen Ausbauarbeiten durch und erstellen Trockenbaukonstruktionen und verarbeiten dabei neben Holz auch andere Werkstoffe. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen.
Sie sind vorwiegend in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben tätig, in Bau- und Möbeltischlereien oder in Fensterbau- und Innenausbaubetrieben.
Tischler/innen üben ihre Tätigkeit in der Werkstatt, aber auch auf Baustellen, in Fertigungshallen oder Messehallen aus. Montagearbeiten führen Sie oft direkt beim Kunden durch. Im Büro erstellen Sie Angebote sowie Skizzen und Konstruktionspläne, planen und dokumentieren ihre Arbeit, erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen.

Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Tischlerin/Tischler dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der bestandenen Prüfung zum TischlerInnen-Gesellen.

Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt, im Betrieb, in der Berufsschule und zu bestimmten praktischen Schulungsinhalten in der überbetrieblichen Lehrlingunterweisung in einer Lehrwerkstatt der Tischlerinnung Mühlheim/Oberhausen.

Die Lernorte Berufschule und Betrieb verstehen sich als gleichberechtigte Partner und unterweisen die Auszubildenden kooperativ in folgenden Inhalten.

Inhalt der Ausbildung zur/zum Tischlerin/Tischler

  1. Einfache Produkte aus Holz herstellen
  2. Zusammengesetzte Produkte aus Holz herstellen
  3. Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
  4. Kleinmöbel herstellen
  5. Einzelmöbel herstellen
  6. Systemmöbel herstellen
  7. Einbaumöbel herstellen und montieren
  8. Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren
  9. Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren
  10. Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
  11. Erzeugnisse warten und instand halten
  12. Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen

Berufsschule

In der Berufsschule werden die oben stehenden Inhalte, angelehnt an praxisnahen Lernsituationen, drei unterschiedlichen Fächern zugeordnet:

  • FTP – Fertigungsprozesse
  • EPP – Entwicklungs- und Planungsprozesse
  • MOS- Montage und Service

Am Hans-Sachs-Berufskolleg werden die Auszubildenden im gesunden Ganztagsunterricht (GigS – Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule) an nur einem Tag, in 10 Unterrichtstunden beschult. Die Schüler nehmen darin integriert an einem gemeinsamen Frühstüchk und Mittagessen teil.

Darüber hinaus werden pro Ausbildungsjahr zwei Blockwochen durchgeführt, in denen zum größten Teil ein theoretisches Thema mit einem Praktischem verknüpft wird.

Prüfung

Rechtliche Grundlagen für die abzulegenden Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) und Gesellenprüfungsordnung (GPO).

Im Rahmen der Ausbildung sind zwei Prüfungen abzulegen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Sie wird theoretisch (Kenntnisprüfung) und praktisch (Fertigkeitsprüfung) durchgeführt und zeigt sowohl den an der Ausbildung, als auch den Auszubildenden den Stand der Fertigkeiten und Kenntnisse auf. Dabei werden in der theoretischen Prüfung an Hand eines Kundenauftrages sowohl handlungsorintierte Inhalte, als auch programmierte Prüfungsfragen bearbeitet. Die praktische Prüfung wird an Hand eines zu fertigenden Werkstücks ausgeführt, wo sowohl handwerkliche, als auch maschinentechnische Fertigkeiten abgeprüft werden.

Gesellenprüfung

Die Berufsausbildung schließt mit der Gesellen – bzw. Abschlussprüfung ab. Die Durchführung der Prüfungsteile entspricht denen der Zwischenprüfung, ist aber vom Inhalt umfangreicher. Sie deckt das ganze Spektrum der in der Ausbildung gewonnenen Kompetenzen ab. Die Prüfungskommision setzt sich dabei immer paritätisch zusammen, das heißt sie besteht jeweils aus einem selbsständigen Handwwerksmeister, einem Gesellen und einen Berufsschullehrer.

Abschluß

Neben dem Gesellenbrief im Handwerk erhalten alle Auszubildenden mit entsprechenden schulischen Noten den Hauptschulabschluss der Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) abhängig vom Notendurchschnitt, Zusatzqulifikation in Verbindung mit der bestandenen Facharbeiterprüfung.

Zukunft

Im Anschluss an die Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss haben Tischlerinnen und Tischler eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten- und Qualifizierungen.

Erwerb der Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Fachoberschulreife (FOR)
  • Für die Vollzeitform: Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Für die Teilzeitform: Abgeschlossenes 1. Ausbildungsjahr

Dauer:

  • 1 Jahr in Vollzeitform (täglich)
  • 2 Jahre in Teilzeitform (3 mal wöchentlich)

Staatlich geprüfte/r Techniker/in (Fachrichtung: Bautechnik)

Aufnahmevoraussetzung:

  • Berufsschulabschluss
  • Abgeschlossenen Berufsausbildung mit Berufspraxis

Dauer:

  • 2 Jahre in Vollzeitform (täglich) – Der Erweb der Fachhochschulreife ist möglich.

Meister im Handwerk

Aufnahmevoraussetzung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • 3 Jahre Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung

Dauer:

Kann in Vollzeit- oder Abendform durchgeführt werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich an die Lehrer des Bildungsgangs.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zur dualen Ausbildung Tischler/in wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner: