MALER & LACKIERER/IN

Berufsbild

Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung behandeln und gestalten Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden sowie die Oberflächen von Objekten aus verschiedenen Materialien. Sie sind im Neubau sowie bei der Sanierung bzw. Modernisierung älterer Gebäude tätig.

Bevor sie Flächen beschichten, bereiten sie die Untergründe vor und bessern Schäden an Wänden und Decken aus. Innenräume gestalten sie mit unterschiedlichen Malertechniken und auch mit Wandbelägen und Dekorputzen. Durch den Einbau von Dämmstoffen oder das Aufbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz. Holz und Holzwerkstoffe (Fenster, Türen, Zäune etc.) schützen sie mit geeigneten Lasuren, Farben oder Lacken. Metalluntergründe werden im Rahmen von Schutzmaßnahmen vor der Zerstörung durch Korrosion beschichtet. Kennzeichnungs- und Denkmalschutzarbeiten gehören ebenfalls zum Berufsbild.

Im Allgemeinen halten sie Objekte aus den unterschiedlichsten Materialien instand oder geben ihnen durch farbige Beschichtungen ein neues Erscheinungsbild und setzen damit Akzente gegen den grauen Alltag.

So geht das mit der Ausbildung zur Malerin/Lackiererin bzw. zum Maler/Lackierer

Ausbildung

Die Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter dauert 2 Jahre, die Ausbildung zum Maler und Lackierer dauert 3 Jahre. Im “Dualen System” wird an den Lernorten Betrieb und Schule ausgebildet. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsschule sind gleichberechtigte Partner.
Die Fächer OBI (Oberflächenbeschichtung und Instandhaltung), AOW (Arbeitsorganisation und Wirtschaftsprozesse) sowie GSG (Gestaltung) sind auf einzelne Lernfelder verteilt. Die Lernfelder mit ihren Lernsituationen orientieren sich praxisnah an beruflichen Handlungen:

Inhalte der Ausbildung zum Maler und Lackierer:

1. Metallische Untergründe bearbeiten
2. Nichtmetallische Untergründe bearbeiten
3. Oberflächen und Objekte herstellen
4. Oberflächen gestalten
5. Schutz- und Spezialbeschichtungen ausführen
6. Instandhaltungsmaßnahmen ausführen
7. Dämm-, Putz- und Montagearbeiten ausführen
8. Oberflächen und Objekte bearbeiten und gestalten
9. Innenräume gestalten
10. Fassaden gestalten
11. Objekte in Stand setzen
12. Dekorative und kommunikative Gestaltung ausführen

Prüfung

Rechtliche Grundlage für die vom Auszubildenden abzulegenden Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) und die Gesellenprüfungsordnung (GPO). Die Prüfungen sollen Aufschluss über den Lern- und Leistungsstand des Auszubildenden geben.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres) dient der Überwachung und Intensivierung der Berufsausbildung. Sie zeigt den Lernstand aus Fertigkeiten und Kenntnissen der betrieblichen Ausbildung auf. Der im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen vermittelte Lehrstoff wird ebenso abgeprüft. In der Zwischenprüfung muss ein umfangreicher Kundenauftrag sowohl theoretisch (Kenntnisprüfung) wie auch praktisch (Fertigkeitsprüfung) bearbeitet werden.

Gesellenprüfung

Die Berufsausbildung im Handwerk schließt mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ab. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus mindestens je einem selbstständigen Handwerksmeister, einem Arbeitnehmer (Geselle) und einem Berufsschullehrer. Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich an die Kammer oder Innung zu richten.

Abschluss

Sie erhalten den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) abhängig vom Notendurchschnitt in Verbindung mit der bestandenen Facharbeiterprüfung.

Zukunft

Im Anschluß an die Ausbildung haben Sie folgende Möglichkeiten der Weiterqualifizierung:

Erwerb der Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Fachoberschulreife (FOR)
  • Für die Vollzeitform: Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Für die Teilzeitform: Abgeschlossenes 1. Ausbildungsjahr

Dauer:

  • 1 Jahr in Vollzeitform (täglich)
  • 2 Jahre in Teilzeitform (3 mal wöchentlich)

Staatlich geprüfte/r Techniker/in (Fachrichtung: Bautechnik)

Aufnahmevoraussetzung:

  • Berufsschulabschluss
  • abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufspraxis

Dauer:

  • 2 Jahre in Vollzeitform (täglich)

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich.

Meister im Handwerk:

Aufnahmevoraussetzung

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • 3 Jahre Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung

Dauer:

  • 2 Jahre in Abendform (3x wöchentlich)

Auskunft:

Frau Lange
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf

fon: (0211) 8795-454
fax: (0211) 8795-452

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zur dualen Ausbildung Maler & Lackierer/in wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner: