• Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnung

    Bitte entnehmen Sie den folgenden Briefen unserer Ministerin weitere Informationen zu o.g. Thema!

  • Bitte nehmen Sie die folgenden Informationen des MSB zur Handhabung
    der Corona-Pandemie sowie der Energiesparmaßnahmen nach den Herbstferien zur Kenntnis:

    Handlungskonzept Corona

    Begleiterlass

    Brief der Ministerin an die Eltern, Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona und-Energiesparmassnahmen

    Brief der Ministerin an volljährige SuS zu Corona und Energiesparmassnahmen

    Hans-Sachs-Berufskolleg, Oberhausen
    -Schulleitung-

  • Unser nächster Eltern- und Ausbildersprechtag findet am 7.11.2022 in der Zeit von 17:00 bis 18:30 statt.

    Zielgruppe:Betriebe,Eltern

  • Zielgruppe:

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Anmeldung sowie zum Informations- und Beratungstag!

    Der Einlass erfolgt aufgrund der pandemischen Situation nur mit einem gültigem Testzertifikat (Bürgertestung) oder einer aktueller schulischen Testbescheinigung. Dies gilt auch bei “Boosterstatus”!

    Zielgruppe:

  • Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Studierende, Eltern,

    Die neue Schulmail ist veröffentlicht und beinhaltet die Wiedereinführung der Maskenpflicht auch auf den Sitzplätzen ab dem 2. Dezember 2021.

    [01.12.2021] Maskenpflicht am Sitzplatz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    Damit gilt die Maskenpflicht wieder im gesamten Schulgebäude!

    Die schulinternen Testfrequenzen bleiben erhalten, d.h. wir testen nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche.

    Verhalten Sie sich bitte weiter verantwortungsvoll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gernandt, StD

    Zielgruppe:

  • Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Studierende, Eltern,

    die neue Schulmail ist veröffentlicht und beinhaltet die schon in der vorausgegangen Schulmail erwähnte Aufhebung der Maskenpflicht ab dem 02.11.2021 im Klassenraum auf den festen Sitzplätzen.

    https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021

    Sie ist sehr kurz und prägnant, ich erspare mir dir Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte. Auch wenn am 02.11.2021 die Maskenpflicht in den Klassenräumen entfällt, ist ein freiwilliges Tragen der Masken durchaus möglich. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf sich häufende Impfdurchbrüche mit z.T. schwerwiegenden Folgen auch an unserer Schule verweisen.

    Eine Verpflichtung zum Tragen der Masken werden wir selbstverständlich nicht aussprechen.

    Sollten in der Klasse ungeimpfte SuS sein, ist ein Sitzplan zu führen, da die direkten Sitznachbarn, sollten diese ungeimpft oder ungenesen sein, bei einem positiven Schnelltest unmittelbar in Quarantäne müssen und dem Gesundheitsamt zu melden sind.

    Bis auf weiteres testen wir weiterhin alle SuS ohne Immunisierung dreimal die Woche an den bekannten Tagen bzw. an den Berufsschultagen. Auch immunisierte SuS können sich freiwillig gerne weiter testen lassen (s.Impfdurchbrüche).

    In der kommenden Woche testen wir wegen des Feiertages Di., Mi., Fr..

    Verhalten Sie sich bitte weiter verantwortungsvoll,”

    Mit freundlichen Grüßen

    Gernandt, StD

    Zielgruppe:

  • Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Studierende, Ausbildungspartner sowie Eltern!

    Ab sofort gilt:

    • Es wird keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen geben. Nur die positiv getestete Person geht in Quarantäne.

    Ab dem 20.09.2021 gilt:

    • Wir werden dreimal pro Woche testen: Mo., Mi., Fr. (duales System an den jeweiligen Berufsschultagen)

    Die neue Schulmail bezüglich der Neuregelung der Quarantäne ist am 09.09.0221 veröffentlicht worden:

    https://www.schulministerium.nrw/09092021-neuregelung-der-quarantaene-schulen-und-erweiterte-testung

    Mit freundlichen Grüßen
    Gernandt, StD

    Zielgruppe:

  • Am 25.08.2021 wurden vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW Hinweise zur Testung an Schulen veröffentlicht.
    Hier finden Sie den Link zur entsprechenden Schulmail.

    Individuell für Oberhausen müssen wir zudem folgendes beachten:

    Weiterhin gilt bei positiven Schnelltests, dass unmittelbar eine Meldung von den Beaufsichtigenden an das Schülersekretariat erfolgen muss.

    Außerdem benötigen wir dann zusätzlich die folgenden Angaben:

    • Dauer der Zusammenkunft vor Testung (max.15 Minuten!)
    • Raumlüftung garantiert
    • MNS bei allen, idealerweise FFP2!!
    • Schultag(e) bei Berufsschulklassen
    • Letzte Negativtestung des/der Betroffenen
    • Impfstatus des/der Betroffenen

    Bei asymptomatisch Betroffenen werden die SuS durch das Gesundheitsamt einer Testung zugeführt, symptomatisch (= “mit Beschwerden”, “sich krank fühlen”) positiv Getestete wenden sich bitte unmittelbar telefonisch an Ihre/Ihren Hausarzt/Hausärztin.

    Haben alle SuS MNS getragen und die Zeit von 15 Minuten wurde nicht überschritten, die Raumlüftung ist ja obligatorisch, wird keine Quarantäne für die unmittelbaren Sitznachbarn angeordnet.

    Genesene und geimpfte Kontaktpersonen sind generell von Quarantäne ausgeschlossen.

    Bei Impfdurchbrüchen, die wir auch an unserer Schule bei freiwilligen Testteilnehmern schon erleben mussten, handelt es sich um “Indexfälle”.
    In diesen Fällen prüft das Gesundheitsamt individuell erforderliche Maßnahmen im Umfeld der Person.

    Die Impfaktion an unserer Schule nähert sich dem Ende, letzter möglicher Termin in der Schule ist Mittwoch, 01.09.2021, in der Zeit von 11:00 Uhr – 13:00Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

    Sollten Sie bisher noch keine Möglichkeit oder Zeit gehabt haben, nehmen Sie diese Möglichkeit bitte wahr. Bitte bringen Sie Ihre erforderlichen Dokumente wie Personalausweis und, falls vorhanden, Impfpass mit.

    Neben dem individuellen und solidarischen Gesundheitsschutz bietet die Impfung für Sie auch den Ausschluss von Quarantäneverfügungen als Kontaktperson einer positiv getesteten Person und damit sichere und kontinuierliche Teilnahme am Unterricht in Präsenz.”

    Mit freundlichen Grüßen
    Gernandt, StD

    Zielgruppe: