Berufsschulpflichtig?
Noch keinen Anschluss für das Schuljahr 25/26?
Die Nachanmeldungen sind für alle Berufsschulpflichtigen gedacht, die weder einen Schulplatz noch eine Ausbildungsstelle im kommenden Schuljahr haben.
Berufsschulpflichtig sind Jugendliche, die am 01.08.2025 noch keine 18 Jahre alt sind, in Oberhausen wohnhaft gemeldet sind und noch kein Berufskolleg besucht haben.
Mitzubringen sind das letzte Zeugnis in Original und Kopie sowie ein Lebenslauf. Die Jugendlichen müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Bauer unter bauer@hsbkob.de.