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Inklusion

Verantwortlich: Frau Burgsmüller, OStRin

Allgemeine Hinweise 

Inklusion bedeutet, die Ansprüche eines jeden Menschen auf Selbstbestimmung, gleichberechtigte soziale Teilhabeund Diskriminierungsfreiheit zu verwirklichen.

Dem Inklusionsbegriff liegt das Bild einer Gesellschaft zugrunde, die Verschiedenheit als Normalität menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und als Quelle kultureller Bereicherung wertschätzt. Demzufolge ist Inklusion ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der einen Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft intendiert und der in Kooperation mit den Beteiligten gestaltet wird.

Inklusion hat letztlich das Ziel, Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für jede Einzelne und jeden Einzelnen zu garantieren. Dabei kommt der Bildung ein besonderer Stellenwert zu:

Die Vertragsstaaten haben mit dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ im Artikel 24 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkannt und zugleich zugesichert, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen herzustellen. Damit reicht die Inklusion über den traditionellen Integrationsansatz hinaus.

Es geht nicht lediglich darum, einzelne Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf so weit wie möglich zu unterstützen, sodass sie einen Schulabschluss erhalten oder einen Ausbildungsplatz finden, sondern darum, Schule möglichst so zu gestalten, dass alle von vornherein darin Platz haben – gemeinsames Lernen.

Inklusive Förderung im Rahmen des Nachteilsausgleichs

Für die Schülerinnen und Schüler, die eine Behinderung, eine attestierte chronische Erkrankung, eine diagnostizierte Störung im autistischen Spektrum und/oder einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Förderung haben, gewährt das Hans-Sachs-Berufskolleg über die (schulrechtlich verankerte) individuelle Förderung hinaus einen Nachteilsausgleich.

Auf diese Weise werden die Schülerinnen und Schüler durch gezielte Hilfestellungen in die Lage versetzt, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.

Nachteilsausgleich bedeutet keine Reduzierung des Anforderungsniveaus, sondern stellt lediglich einen materiellen/ organisatorischen Ausgleich für die durch die Behinderung entstehenden Nachteile dar, so dass dem Grundsatz der Chancengleichheit entsprochen wird.

Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche kommen im allgemeinen Unterricht, bei der Leistungsüberprüfung und im Einzelfall auch in der Leistungsbewertung zur Anwendung. Nachteilsausgleiche sind stets individuell, schematische Festlegungen gibt es nicht. Nachteilsausgleiche sind dynamisch und werden bezüglich ihrer Passung und Notwendigkeit reflektiert. Sie sind somit änderbar und werden, wenn möglich, sukzessive abgebaut. Die folgenden Beispiele für Nachteilsausgleiche sind Orientierungshilfen und stellen keine einzulösende Liste oder Bedingungen dar. Sie zeigen Möglichkeiten, über die angesichts der individuellen Voraussetzungen, der zu überprüfenden Leistungen und des Auftrags, das inhaltliche Anforderungsprofil zu wahren, beraten und entschieden werden muss:

  • Zeitzugaben
  • Modifizierte Aufgabenstellungen für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung
  • abgestimmte Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen durch die Verwendung speziell angepasster Medien
  • elektronische oder sonstige apparative Hilfen
  • Personelle Unterstützung in besonderen Einzelfällen
  • Unterrichtsorganisatorische Veränderungen
  • Veränderung der Arbeitsplatzorganisation
  • Veränderung der räumlichen Voraussetzungen
  • Leistungsfeststellung in Einzelsituationen
  • Optische Strukturierungshilfen im Aufgabenlayout
  • Angepasste Sportübungen

Weitere Hinweise zu Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen (z.B. Sofortmaßnahmen für den Unterricht bei Autismus-Spektrum-Störung oder Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) und weiteren entsprechenden Arbeitshilfen stehen zum Download unter IServ zur Verfügung.

Ferner stehen entsprechende Arbeitshilfen, Anträge und Formulare unter folgendem Link (https://hans-sachs-bk.schulserver.de/iserv/file/-/Groups/lehrer/_Organisation%20%28wiki-Migration%29/Inklusion%20Schuljahr%2020%3A21) zum Download zur Verfügung:

  • Merkblatt zum Nachteilsausgleich
  • Antrag auf Nachteilsausgleich
  • Einladung zur Klassenkonferenz zur Bemessungsfindung
  • Genehmigung und Widerrufsbelehrung eines Nachteilsausgleiches
  • Allgemeine Hinweise für Klassenleitungen
  • Standardisierter Ablaufplan zur Beantragung, Genehmigung und Evaluation für das aktuelle Schuljahr

Konzept

PDF-Link

Konzept Inklusion

Stichworte

Inklusive Förderung, Paradigmenwechsel, gemeinsames Lernen, Nachteilsausgleich, sonderpädagogischer Förderung, individuelle Förderung, Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche, Arbeitshilfen, Merkblatt zum Nachteilsausgleich, Antrag auf Nachteilsausgleich, Einladung zur Klassenkonferenz zur Bemessungsfindung, Genehmigung und Widerrufsbelehrung eines Nachteilsausgleiches, Allgemeine Hinweise für Klassenleitungen, Standardisierter Ablaufplan zur Beantragung, Genehmigung und Evaluation für das aktuelle Schuljahr 2022/2023

Weiterentwicklung

1. Ziel: Jährliche Ansprache an das Kollegium


Verantwortlich:

Frau Burgsmüller

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Um die Arbeitsfelder im Bereich Inklusion verbindlich und transparent im Kollegium verankern zu können ist es zentral, die Aufgaben in diesen Feldern und Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten konkret zu benennen. Eine entsprechende Ansprache an das Kollegium erfolgt zu Beginn jedes Schuljahres in der Lehrerkonferenz.

Evaluation:

Termin:

2. Ziel: Beratungssprechstunde


Verantwortlich:

Frau Burgsmüller

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Eine perspektivische Weiterentwicklung der Inklusion wird die Implementierung einer Bratungssprechstunde im Stundenplan. Diese hat das Ziel, systematisch und konkret alle am schulischen Leben Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und außerschulische Partner) in Fragen zu schulischen Bedingungen, Beantragung von Integrationshilfen zu beraten und ferner rechtliche und unterrechtliche Bestimmungen und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler darzustellen. Fragen der Lehrkräfte zu unterrichtlichem Handeln werden besprochen und pädagogische Fördermaßnahmen sowie Rahmenbedingungen beziehungsweise Ressourcenbedarf (materiell, räumlich, personell) daraus abgeleitet.

Evaluation:

Rücksprache mit Herrn Kiedel zwecks Implementierung im Stundenplan

Termin:

Januar 2023

3. Ziel: Modul “Vielfalt, Vorurteile, Inklusion” im Begleitseminar der Ausbildungskoordination


Verantwortlich:

Frau Burgsmüller

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Eine konkrete Weiterentwicklung soll im Bereich der Lehrerausbildung erfolgen. Im Rahmen des Begleitseminars wird ein Modul zur Inklusion implementiert. Ziel ist es, die angehenden Lehrkräfte zielführender auf die Herausforderungen durch eine vielfältige Schülerschaft vorzubereiten.

Evaluation:

Rücksprache mit den Ausbildungsbeauftragten Frau Rappolt und Frau auf der Lake zur inhaltlichen Ausgestaltung und Terminierung des Moduls

Termin:

Dezember 2022