Allgemeine Hinweise
Die Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B / APO-BK richten sich an Jugendliche, die mindestens über den Ersten Schulabschluss (ESA) oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss nach Klasse 10 (EESA) oder gleichwertige Abschlüsse verfügen und sich aufgrund ihrer Interessen und Begabungen in einem Fachbereich für eine Berufsausbildung oder Berufsausübung qualifizieren möchten. In die einjährigen Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb eines dem EESA nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses ermöglichen, kann ausschließlich aufgenommen werden, wer über den ESA oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Stand der Bildungsgangarbeit
Umsetzung der Richtlinien
Fächerwahl, Stundentafel und Inhalte sind in den Richtlinien für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I des Landes NRW festgelegt. Aus den erstellten didaktischen Jahresplanungen ergibt sich die Stoffverteilung für die einzelnen Ausbildungshalbjahre.
Ziel ist es, alle SchülerInnen, die diesen Bildungsgang gewählt haben, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und in eine Berufsausbildung zu vermitteln.
Fachpraktischer Unterricht
Zur beruflichen Qualifizierung gehören theoretische und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den unterschiedlichen Berufsfeldern werden jeweils eine große Anzahl an fachpraktischen Unterrichtsstunden angeboten, um die Schüler auf die praktischen Anforderungen im beruflichen Alltag vorzubereiten.
Praktikum
Zur beruflichen Qualifizierung gehören praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den unterschiedlichen Berufsfeldern wird laut Bildungsplan ein bildungsgangbegleitendes Praktikum von sechs Wochen gefordert. In den Bildungsgängen wird dies, durch ein zweiwöchiges Blockpraktikum und 20 wöchentliche Praktikumstage im 2. Schulhalbjahr, umgesetzt, um die Schüler auf den beruflichen Alltag vorzubereiten.
Leistungskonzept
Die Leistungsbewertung in der Berufsfachschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nach- stehenden Tabelle sind Art und Umfang der Leistungsnachweise im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.
In den bereichsspezifischen Fächern wird im 2. Halbjahr die Praktikumsdokumentation und die Baerbeitung der Praktikumsaufgaben in die Leistung mit einbezogen.
Leistungsarten (Übersicht):
Klassenarbeiten (KA):
Aufgaben, die das Wissen und die Fertigkeiten überprüfen.
Sonstige Leistungen (SL):
Aufgaben, die
a) die Selbständigkeit überprüfen, z.B. in Form von
- Referaten, Ausarbeitungen , Heftführung,
- mündliche Mitarbeit
b) die Sozialkompetenz überprüfen, z.B. in Form von:
- bewerteten Gruppenleistungen,
- teamorientierte Aufgaben, u.ähnl.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:
wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
-
100-91% = sehr gut
-
90-78% = gut
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77-64% = befriedigend
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63-50% = ausreichend
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49-30% = mangelhaft
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29-0% = ungenügend
Hinweis:
Gemeinschaftliche Leistungen (z.B. Gruppenarbeiten) werden auf drei Ebenen von den Lehrkräften bewertet:
der Prozess (individuelle Note)
die Präsentation (individuelle Note)
das Produkt (gemeinsame Note für die Gruppe)
Die Gesamtnote ergibt sich hieraus.
Bei mangelhaften Leistungen ist ein Beratungstermin mit den betreffenden Lehrern zu vereinbaren, in dem die individuelle Förderung festgelegt wird.
Allgemeine Regelungen zur Leistungsbewertung
Klassenarbeiten
Die Termine von Klassenarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt. In jedem Fach werden Ihnen die Kriterien für die Leistungsanforderungen vor dem Leistungsnachweis bekannt gegeben.
Der Notenspiegel wird Ihnen mitgeteilt
Falls keine schriftlichen Leistungen erbracht werden können, wird diese durch eine andere Leistung ersetzt.
z.B. – online- Referate
– mündliche Ersatzprüfungen
– o.ä.
Kommentare zu Ihren Leistungen.
Leistungskommentare unter Klassenarbeiten enthalten individualisierte Arbeitshilfen. Alternativ gibt Ihnen die Lehrkraft im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise .
Sonstige Leistungen (SL)
Sie werden vom jeweiligen Fachlehrer darüber informiert, welche Sonstigen Leistungen Sie in welcher Form aus dem Bereich der Personalen Kompetenz erbringen müssen. Die Bewertungskriterien teilt Ihnen die Lehrperson mit. Grundsätzlich sind Klassenarbeiten und Sonstige Leistungen bei der Zensurenermittlung gleichwertig zu gewichten.
Die aktive Teilnahme an Videokonferenzen, sowie die Bearbeitung von digital gestellten Aufgaben können im Rahmen der sonstigen Leistungen bewertet werden.
Versäumnisse und Entschuldigungen
Der Klassenlehrer muss am ersten Tag einer Krankheit und vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail über das Fernbleiben vom Unterricht informiert werden, nur dann werden schriftliche Entschuldigungen akzeptiert.
Schriftliche Entschuldigungen müssen sieben Tage nach Rückkehr dem Klassenlehrer im Entschuldigungsheft vorgelegt weden.
Das Fehlen bei angekündigten Klassenarbeiten wird nur mit ärztlichen Attest entschuldigt.
Unentschuldigte Versäumnisse bei Leistungsnachweisen werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Bei mehr als 20 Fehlstunden innerhalb von 30 Tagen kann ein Schulverweis ausgesprochen werden.
Nachholen von Leistungsnachweisen
Die nachträgliche Leistungsfeststellung muss nicht durch einen einheitlichen Nachschreibetermin erfolgen.
Wenn im Rahmen des normalen Unterrichts eine Leistungsüberprüfung möglich ist, bzw. Hilfsmittel benötigt werden, die im zentralen Nachschreibetermin nicht vorhanden sind (Rechner, Laborausstattung usw.), kann der Lehrer die nachträgliche Leistungsüberprüfung individuell gestalten (z.B. Fachgespräch).
Schulabschluss
Wer die Berufsfachschule BF 1 erfolgreich absolviert, erhält den Hauptschulabschluss Klasse 10.
Wer die Berufsfachschule BF 2 erfolgreich absolviert, erhält die Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikation.
Förderkonzept
Die Schüler und Schülerinnen können bei Bedarf am Förderunterricht in Deutsch, Mathematik oder Englisch im Nachmittagsbereich teilnehmen. Dieses Angebot ist Bestandteil des Remidialen Förderangebotes und des Konzeptes der individuellen Förderung. Weitere Informationen im Bereich weitere Dokumente.
Weiterentwicklung
1. Ziel: Einbettung der Praktikumsbewertung in das Leistungskonzept der jeweiligen Bildungsgänge
Verantwortlich:
Frau Friedrichs
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Bildungsgangkonferenzen mit den Kollegen und Kolleginnen der bereichspezifischen Fächer und den Werkstattlehrern
Evaluation:
angepasste Leistungskonzepte für die bereichsspezifischen Fächer
Termin:
August 27
2. Ziel: Anpassung der didaktischen Jahresplanungen in den bereichsspezifischen Fächern
Verantwortlich:
jeweilige Bildungsgangleitung
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Bildungsgangkonferenzen und Arbeitssitzungen der Kollegen und Kolleginnen der bereichsspezifischen Fächer mit den Werkstattlehrern
Evaluation:
Fachinhalte, Werkstatttätigleiten und Praktikumsaufgaben sind den bereichsspezifischen Fächern in der did. Jahresplanung zugeordnet
Termin:
August 2027
Auswertung & Konsequenzen:
1. Ziel: Geben Sie hier die Beschreibung des Ziels an.
Verantwortlich:
Wer ist verantwortlich für die Erreichung des Ziels?
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Welche Aktionen sind zur Erreichung des Ziels geplant?
Evaluation:
Welche Kriterien/Indikatoren sind zur Überprüfung der Zielerreichung vorgesehen?
Termin:
Geben Sie den geplanten Termin für die Fertigstellung bzw. Zielerreichung an.
Auswertung & Konsequenzen:
Wurde das Ziel erreicht? Falls nicht, benennen Sie notwendige Konsequenzen.

