Allgemeine Hinweise

Die Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B / APO-BK richten sich an Jugendliche, die mindestens über den Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder gleichwertige Abschlüsse verfügen und sich aufgrund ihrer Interessen und Begabungen in einem Fachbereich für eine Berufsausbildung oder Berufsausübung qualifizieren möchten. In die einjährigen Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses ermöglichen, kann ausschließlich aufgenommen werden, wer über den Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verfügt.

Stand der Bildungsgangarbeit

Umsetzung der Richtlinien

Fächerwahl, Stundentafel und Inhalte sind in den Richtlinien für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I des Landes NRW festgelegt. Aus den erstellten didaktischen Jahresplanungen ergibt sich die Stoffverteilung für die einzelnen Ausbildungshalbjahre.
Ziel ist es, alle SchülerInnen, die diesen Bildungsgang gewählt haben, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und in eine Berufsausbildung zu vermitteln.

Fachpraktischer Unterricht

Zur beruflichen Qualifizierung gehören theoretische und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den unterschiedlichen Berufsfeldern werden jeweils eine große Anzahl an fachpraktischen Unterrichtsstunden angeboten, um die Schüler auf die praktischen Anforderungen im beruflichen Alltag vorzubereiten.

Leistungskonzept

Die Leistungsbewertung in der Berufsfachschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nach- stehenden Tabelle sind Art und Umfang der Leistungsnachweise im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.

Leistungsarten (Übersicht):

Klassenarbeiten (KA):
Aufgaben, die das Wissen und die Fertigkeiten überprüfen.
Sonstige Leistungen (SL):
Aufgaben, die
a) die Selbständigkeit überprüfen, z.B. in Form von

  • Referaten, Ausarbeitungen , Heftführung,
  • mündliche Mitarbeit

b) die Sozialkompetenz überprüfen, z.B. in Form von:

  • bewerteten Gruppenleistungen,
  • teamorientierte Aufgaben, u.ähnl.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:

1 (sehr gut),
wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 (gut),
wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 (befriedigend),
wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 (ausreichend),
wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 (mangelhaft),
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 (ungenügend),
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
  • 100-91% = sehr gut

  • 90-78% = gut

  • 77-64% = befriedigend

  • 63-50% = ausreichend

  • 49-30% = mangelhaft

  • 29-0% = ungenügend


Hinweis:

Gemeinschaftliche Leistungen (z.B. Gruppenarbeiten) werden auf drei Ebenen von den Lehrkräften bewertet:
der Prozess (individuelle Note)
die Präsentation (individuelle Note)
das Produkt (gemeinsame Note für die Gruppe)
Die Gesamtnote ergibt sich hieraus.

Bei mangelhaften Leistungen ist ein Beratungstermin mit den betreffenden Lehrern zu vereinbaren, in dem die individuelle Förderung festgelegt wird.

Allgemeine Regelungen zur Leistungsbewertung

Klassenarbeiten

Die Termine von Klassenarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt. In jedem Fach werden Ihnen die Kriterien für die Leistungsanforderungen vor dem Leistungsnachweis bekannt gegeben.
Der Notenspiegel wird Ihnen mitgeteilt
Falls keine schriftlichen Leistungen erbracht werden können, wird diese durch eine andere Leistung ersetzt.
z.B. – online- Referate
– mündliche Ersatzprüfungen
– o.ä.

Kommentare zu Ihren Leistungen.

Leistungskommentare unter Klassenarbeiten enthalten individualisierte Arbeitshilfen. Alternativ gibt Ihnen die Lehrkraft im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise .

Sonstige Leistungen (SL)

Sie werden vom jeweiligen Fachlehrer darüber informiert, welche Sonstigen Leistungen Sie in welcher Form aus dem Bereich der Personalen Kompetenz erbringen müssen. Die Bewertungskriterien teilt Ihnen die Lehrperson mit. Grundsätzlich sind Klassenarbeiten und Sonstige Leistungen bei der Zensurenermittlung gleichwertig zu gewichten.
Die aktive Teilnahme an Videokonferenzen, sowie die Bearbeitung von digital gestellten Aufgaben können im Rahmen der sonstigen Leistungen bewertet werden.

Versäumnisse und Entschuldigungen

Der Klassenlehrer muss am ersten Tag einer Krankheit und vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail über das Fernbleiben vom Unterricht informiert werden, nur dann werden schriftliche Entschuldigungen akzeptiert.
Schriftliche Entschuldigungen müssen sieben Tage nach Rückkehr dem Klassenlehrer im Entschuldigungsheft vorgelegt weden.
Das Fehlen bei angekündigten Klassenarbeiten wird nur mit ärztlichen Attest entschuldigt.
Unentschuldigte Versäumnisse bei Leistungsnachweisen werden mit der Note „ungenügend” bewertet.
Bei mehr als 20 Fehlstunden innerhalb von 30 Tagen kann ein Schulverweis ausgesprochen werden.

Nachholen von Leistungsnachweisen

Die nachträgliche Leistungsfeststellung muss nicht durch einen einheitlichen Nachschreibetermin erfolgen.
Wenn im Rahmen des normalen Unterrichts eine Leistungsüberprüfung möglich ist, bzw. Hilfsmittel benötigt werden, die im zentralen Nachschreibetermin nicht vorhanden sind (Rechner, Laborausstattung usw.), kann der Lehrer die nachträgliche Leistungsüberprüfung individuell gestalten (z.B. Fachgespräch).

Schulabschluss

Wer die Berufsfachschule BF 1 erfolgreich absolviert, erhält den Hauptschulabschluss Klasse 10.
Wer die Berufsfachschule BF 2 erfolgreich absolviert, erhält die Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikation.

Leistungskonzept

Die Leistungsbewertung in der Berufsfachschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nach- stehenden Tabelle sind Art und Umfang der Leistungsnachweise im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.

Leistungsarten (Übersicht):

Klassenarbeiten (KA):
Aufgaben, die das Wissen und die Fertigkeiten überprüfen.
Sonstige Leistungen (SL):
Aufgaben, die
a) die Selbständigkeit überprüfen, z.B. in Form von

  • Referaten, Ausarbeitungen , Heftführung,
  • mündliche Mitarbeit

b) die Sozialkompetenz überprüfen, z.B. in Form von:

  • bewerteten Gruppenleistungen,
  • teamorientierte Aufgaben, u.ähnl.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:

1 (sehr gut),
wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 (gut),
wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 (befriedigend),
wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 (ausreichend),
wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 (mangelhaft),
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 (ungenügend),
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
  • 100-91% = sehr gut

  • 90-78% = gut

  • 77-64% = befriedigend

  • 63-50% = ausreichend

  • 49-30% = mangelhaft

  • 29-0% = ungenügend


Hinweis:

Gemeinschaftliche Leistungen (z.B. Gruppenarbeiten) werden auf drei Ebenen von den Lehrkräften bewertet:
der Prozess (individuelle Note)
die Präsentation (individuelle Note)
das Produkt (gemeinsame Note für die Gruppe)
Die Gesamtnote ergibt sich hieraus.

Bei mangelhaften Leistungen ist ein Beratungstermin mit den betreffenden Lehrern zu vereinbaren, in dem die individuelle Förderung festgelegt wird.

Allgemeine Regelungen zur Leistungsbewertung

Klassenarbeiten

Die Termine von Klassenarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt. In jedem Fach werden Ihnen die Kriterien für die Leistungsanforderungen vor dem Leistungsnachweis bekannt gegeben.
Der Notenspiegel wird Ihnen mitgeteilt
Falls keine schriftlichen Leistungen erbracht werden können, wird diese durch eine andere Leistung ersetzt.
z.B. – online- Referate
– mündliche Ersatzprüfungen
– o.ä.

Kommentare zu Ihren Leistungen.

Leistungskommentare unter Klassenarbeiten enthalten individualisierte Arbeitshilfen. Alternativ gibt Ihnen die Lehrkraft im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise .

Sonstige Leistungen (SL)

Sie werden vom jeweiligen Fachlehrer darüber informiert, welche Sonstigen Leistungen Sie in welcher Form aus dem Bereich der Personalen Kompetenz erbringen müssen. Die Bewertungskriterien teilt Ihnen die Lehrperson mit. Grundsätzlich sind Klassenarbeiten und Sonstige Leistungen bei der Zensurenermittlung gleichwertig zu gewichten.
Die aktive Teilnahme an Videokonferenzen, sowie die Bearbeitung von digital gestellten Aufgaben können im Rahmen der sonstigen Leistungen bewertet werden.

Versäumnisse und Entschuldigungen

Der Klassenlehrer muss am ersten Tag einer Krankheit und vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail über das Fernbleiben vom Unterricht informiert werden, nur dann werden schriftliche Entschuldigungen akzeptiert.
Schriftliche Entschuldigungen müssen sieben Tage nach Rückkehr dem Klassenlehrer im Entschuldigungsheft vorgelegt weden.
Das Fehlen bei angekündigten Klassenarbeiten wird nur mit ärztlichen Attest entschuldigt.
Unentschuldigte Versäumnisse bei Leistungsnachweisen werden mit der Note „ungenügend” bewertet.
Bei mehr als 20 Fehlstunden innerhalb von 30 Tagen kann ein Schulverweis ausgesprochen werden.

Nachholen von Leistungsnachweisen

Die nachträgliche Leistungsfeststellung muss nicht durch einen einheitlichen Nachschreibetermin erfolgen.
Wenn im Rahmen des normalen Unterrichts eine Leistungsüberprüfung möglich ist, bzw. Hilfsmittel benötigt werden, die im zentralen Nachschreibetermin nicht vorhanden sind (Rechner, Laborausstattung usw.), kann der Lehrer die nachträgliche Leistungsüberprüfung individuell gestalten (z.B. Fachgespräch).

Schulabschluss

Wer die Berufsfachschule BF 1 erfolgreich absolviert, erhält den Hauptschulabschluss Klasse 10.
Wer die Berufsfachschule BF 2 erfolgreich absolviert, erhält die Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikation.

Weiterentwicklung

3. Ziel: Einbettung digitaler Schlüsselkompetenzen in die didaktischen Jahresplanungen


Verantwortlich:

Frau Hölter; Fachkonferenz Englisch

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Pädagogische Tage sowie regelmäßige Fachkonferenzen

Evaluation:

Termin:

Dezember 2022

Auswertung & Konsequenzen:

2. Ziel: Geben Sie hier die Beschreibung des Ziels an.


Verantwortlich:

Wer ist verantwortlich für die Erreichung des Ziels?

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Welche Aktionen sind zur Erreichung des Ziels geplant?

Evaluation:

Welche Kriterien/Indikatoren sind zur Überprüfung der Zielerreichung vorgesehen?

Termin:

Geben Sie den geplanten Termin für die Fertigstellung bzw. Zielerreichung an.

Auswertung & Konsequenzen:

Wurde das Ziel erreicht? Falls nicht, benennen Sie notwendige Konsequenzen.

1. Ziel: Geben Sie hier die Beschreibung des Ziels an.


Verantwortlich:

Wer ist verantwortlich für die Erreichung des Ziels?

Maßnahmen zur Zielerreichung:

Welche Aktionen sind zur Erreichung des Ziels geplant?

Evaluation:

Welche Kriterien/Indikatoren sind zur Überprüfung der Zielerreichung vorgesehen?

Termin:

Geben Sie den geplanten Termin für die Fertigstellung bzw. Zielerreichung an.

Auswertung & Konsequenzen:

Wurde das Ziel erreicht? Falls nicht, benennen Sie notwendige Konsequenzen.

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