Die Ausbildung zur Bautechnischen Assistentin/zum Bautechnischen Assistenten ist eine berufliche Erstausbildung im Berufsfeld Bauwesen, die sich mit der Planung, Erstellung und Sanierung von Gebäuden befasst. Die Vermittlung theoretischer Kenntnisse wird durch fachpraktischen Unterricht unterstützt.

Der dreijährige Bildungsgang führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und aufgrund der qualifizierten Einbeziehung allgemeinbildender Fächer zur bundesweit anerkannten Fachhochschulreife. Im Rahmen der Ausbildung werden zwei vierwöchige Praktika im Baugewerbe durchgeführt.

Die Ausbildung am Hans-Sachs-Berufskolleg qualifiziert Bautechnische Assistenten bei der Bauplanung, Auftragsvergabe und Bauüberwachung in Architektur- und Ingenieurbüros, in der Bauindustrie, bei Bauträgern oder in Bauämtern mitzuwirken.

Die Teilnahme am Bildungsgang bereitet hervorragend auf ein Studium im Bauwesen vor, da einerseits die berufliche Ausbildung ein gutes Wissensfundament darstellt und andererseits die Fachhochschulreife für viele Fachhochschulen und gegebenenfalls Universitäten die Zugangsberechtigung darstellt. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit nach dem Bildungsgang eine Ausbildung anzuschließen, bei der die Fachhochschulreife vorausgesetzt wird.

Stand der Bildungsgangarbeit

Umsetzung der Richtlinien und Bildungspläne

Fächerwahl, Stundentafel und Inhalte sind in den Richtlinien für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss und zur Fachhochschulreife führen, sowie den Bildungsplänen -für die Fächer des beruflichen Schwerpunktes- des Landes NRW festgelegt. Als weiteres Fach des beruflichen Schwerpunktes wird Bausanierung unterrichtet. Aus der erstellten didaktischen Jahresplanung ergeben sich die Inhalte und zu erweiternde Kompetenzen für die einzelnen Ausbildungshalbjahre. Bearbeitung und Veröffentlichung der didaktischen Jahresplanungen erfolgen über den Didaktischen Wizard: https://didaplan.hans-sachs-bk.de/.

Ein Leistungsbewertungskonzept und ein Förderkonzept liegen vor. Ziel ist es, alle SchülerInnen, die diesen Ausbildungsgang gewählt haben, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen oder gegebenenfalls in eine andere Berufsausbildung zu vermitteln. Um Defizite in den verschiedenen Unterrichtsfächern aufzuarbeiten, wird im ersten Jahr Förderunterricht erteilt. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit individuelle Fördermodelle umzusetzen.

Bildungsgangarbeit

In den Unterrichtsfächern mit bautechnischem Schwerpunkt wird gezielt die Selbstorganisation der Schüler gefördert. Dazu werden systematisch methodische Werkzeuge wie beispielsweise Advance Organizer, Kann-Listen und Punktekonten eingesetzt. Ziel ist es den SchülerInnen das selbstorganisierte Lernen nahe zu bringen. Dazu gehören die Fähigkeiten Inhalte selbstständig zu erschließen, das eigene Leistungsvermögen einzuschätzen und entsprechend darauf zu reagieren.

Unterricht bei den Bautechnischen AssistenInnen

Die Unterrichtsgestaltung der beruflichen Fächer ist in komplexen Lernsituationen strukturiert, welche sich an beruflichen Handlungssituationen orientieren. Der Zugang zu akademischer Hochschulbildung soll erleichtert werden. Aus diesem Grund beinhalten die Lernsituation zusätzlich akademische Anforderungen wie beispielsweise korrektes wissenschaftliches Arbeiten, professionelle Präsentationstechniken und EDV gestützte Hausarbeiten. Das Arbeiten mit modernen CAD-Zeichenprogrammen und weiteren EDV-Anwendungen erleichtert den Übergang in die spätere planerische berufliche Tätigkeit.

FÖRDERKONZEPTE

Das Förderkonzept aller Bildungsgänge der Anlage C1 sieht u.a. vor:

  • Defizite in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch sollen bei Bedarf und nach Möglichkeit durch je eine zusätzliche Unterrichtsstunde reduziert werden.
  • In der Unterstufe im Umfang von vier zusätzlichen Unterrichtsstunden/Woche Hausaufgabenbetreuung und sonstige Unterstützung des Lernens durch eine Lehrkraft wie auch durch Mitschüler bereitzustellen.
  • Bei fehlenden sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der „FOS Klasse 13“ wird in der Oberstufe zusätzlich ein Angebot zum Erwerb von Sprachkompetenz in Spanisch unterbreitet.
  • Die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums wird durch Besuch entsprechender Informationsveranstaltungen in der Oberstufe gefördert.
  • Bei Bedarf/Wunsch werden zu Beginn eines neuen Halbjahres Schülerinnen und Schüler der Oberstufe für Nachhilfe vermittelt.

LEISTUNGSKONZEPTE

Einheitliche Grundsätze für die Leistungsbewertung

Rechtliche Grundlage für die Leistungsbewertung sind die Vorgaben in § 48 SchulG. Konkretisiert werden diese Vorgaben in § 8 APO-BK und in den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Für den o. g. Bildungsgang sind folgende Vereinbarungen getroffen worden: Leistungsnoten im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ (KA) und im Bereich „Sonstige Leistungen“ (SL)

  • Schriftliche FHR-Prüfungsfächer: Deutsch, Mathe und Englisch
  • Nicht schriftliche berufsübergreifende Fächer: Politik / Gesellschaftslehre, Wirtschaftslehre und Religionslehre
  • Fächer des fachlichen Schwerpunktes sind folgen Übersicht zu entnehmen: VERLINKUNG FÄCHERÜBERSICHT.
  • Besonderheit: Klassenarbeiten können fächerintegrativ Inhalte abdecken.

Tranzparenz für alle Beteiligten

  • Zu Beginn des Schuljahres wird jeder Schülergruppe das Leistungskonzept bekannt gegeben und hängen in den Klassenräumen. Die Bekanntgabe wird im Klassenbuch dokumentiert.
  • Die geplanten Klassenarbeitstermine werden im Klassenbuch (Schulkalender) verbindlich festgehalten. Der Zeitraum zwischen Ankündigung und Durchführung der Arbeit beträgt mindestens eine Woche.
  • Schriftliche Arbeiten
    In allen Fächern wird zur Leistungsbewertung folgender Leistungsschlüssel angewendet: VERLINKUNG ALLGEMEIN
  • Die Gewichtung der einzelnen Aufgabenteile ist der Klassenarbeit (z. B. durch Punktangabe) zu entnehmen.
  • Leistungs- und Förderempfehlungen werden jeder Schülerin und jedem Schüler gegeben.
  • Sonstige Leistungen
    • In den Fächern, die nach dem SOL-Prinzip strukturiert sind wird zu Anfang einer Lernsituation ein Punkte-Konto ausgegeben, in dem die in der Einheit geforderten Sonstigen Leistungen mit der Gewichtung durch Punktangaben aufgeführt sind.
    • Für Referate, Ausarbeitungen, Präsentationen werden in Anlehnung an die Vorgaben der Obligatorik Anforderungen definiert.
    • Zur Bewertung der Mitarbeit im Unterricht werden Beobachtungskriterien festgelegt.
  • Abschlussprüfungen
    • Schriftliche Prüfung
      Die Gewichtung der Aufgabenteile wird in der Aufgabenstellung angegeben.
    • Mündliche Prüfung
      Der Fachprüfungsausschuss tritt spätestens einen Tag vor der Prüfung zusammen und berät über die vom Fachprüfer vorgelegte Aufgabe. Der Fachprüfungsausschussvorsitzende stellt fest, ob die vorgelegte Aufgabe den Prüfungsanforderungen entspricht.

LERNORTKOOPERATION

Im Rahmen der Betriebspraktika werden alle SchülerInnen in den Praktikumsbetrieben besucht. Durch den Austausch mit den Betrieben bzw. Büros soll die Verzahnung der beruflichen Anforderungen mit den schulischen Inhalten verbessert werden Zudem werden mit den Schülern Besuche bei Messen, Ingenieurtagen und Fachhochschulen durchgeführt.

SONSTIGE ANMERKUNGEN

Die Einbindung von Planungsvorhaben, Baustellen und Bauwerken in Oberhausen und Umgebung in den Unterricht wird an vielen Projekten durchgeführt, um einen „nahen“ Bezug zur Berufswelt zu erreichen. Es gibt ein Angebot für die zweite Fremdsprache Spanisch im dritten Ausbildungsjahr.

WEITERENTWICKLUNG

Ziele und Maßnahmen des Schulprogramm-Bausteins

tt.mm.jjjj: Entwicklungsziel: Wie lautet das Ziel ?


Verantwortlich

Wer ist für die Erreichung des Ziels verantwortlich?

Maßnahmen zur Zielerreichung

tt.mm.jjjj: Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung des genannten Ziels durchgeführt?

Evaluation/Überprüfung

tt.mm.jjj: Indikatoren zur Zielerreichung, ggf. Soll-Ist Vergleich

Ziel erreicht?

tt.mm.jjjj: Ja | Nein, Konsequenzen, weitere Maßnahmen

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