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Hausordnungen des Hans-Sachs-Berufskollegs

Verantwortlich: StD Bücker

Haus- und Schulordnung: Teil A – Allgemeiner Teil

Schüler- und Lehrerschaft, Erziehungsberechtigte, alle Mitarbeiter/-innen und alle Gäste der Schule sind mitverantwortlich für ein geordnetes Schulleben.
Deshalb gilt für alle Personen auf dem Schulgelände folgende Haus- und Schulordnung:

  1. Das Hans-Sachs-Berufskolleg ist eine städtische Schule. Die Schülerinnen und Schüler haften dem Schulträger gegenüber für fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigungen. Im Übrigen hat sich jeder so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt.

  2. Klassenräume, Werkstätten, Toiletten, Treppenhäuser und der Schulhof sind sauber zu halten. Schüler/-innen können von Lehrkräften zu Ordnungsdiensten herangezogen werden. Das Essen und Trinken ist in Klassenräumen, Werkstätten, Labor- und Computerräumen nicht erlaubt. Das Trinken aus wiederverschließbaren Behältnissen kann von der aufsichtführenden oder unterrichtenden Person ausnahmsweise gestattet werden. Auf Antrag kann dem/der Klassensprecher/-in gegen Kaution ein Klassenraumschlüssel ausgehändigt werden. Der Ausleiher verantwortet bei unsachgemäßem Umgang daraus entstehende Folgen. Der Betrieb von privaten Geräten (Kaffeemaschinen u.a.) bedarf der Zustimmung der Schulleitung. Grundsätzlich dürfen in den Klassenräumen nach Unterrichtsende keine privaten Gegenstände offen im Klassenraum verbleiben.

  3. Für Werkstätten, Labors, Computerräume und die Turnhalle gelten besondere Bestimmungen (siehe Teil B, C und D).

  4. Das Schulgesetz (SchulG) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sind von Schülern, Erziehungsberechtigten und Ausbildenden zu beachten. Bei Erkrankungen und anderen Fehlgründen (Fehlzeiten) erhält der/die Klassenleiter/-in umgehend eine telefonische und anschließend eine schriftliche Entschuldigung. Änderungen der Personalien (Wohnungswechsel) und des Ausbildungsverhältnisses müssen schriftlich dem/der Klassenleiter/-in mitgeteilt werden. Sollte 10 Minuten nach dem planmäßigen Unterrichtsbeginn keine Lehrperson im Klassenraum erschienen sein, hat der/die Klassensprecher/-in (Vertreter/-in) der Schulleitung über das SchülersekretariatMitteilung zu machen.

  5. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist schulrechtlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für sogenannte E-Zigaretten (Verdampfer). Besitz und Konsum von Rauschmitteln (Drogen), auch von kleineren Mengen, sind nicht erlaubt und werden erziehungs- und strafrechtlich verfolgt.

  6. Die Schüler verlassen in den Pausen das Schulgebäude (Ausnahmen: Foyer und Pausenhalle). Fünf Minuten vor dem Ende der Pausen und vor Beginn des Unterrichtes können alle Gänge des Gebäudes wieder betreten werden.Das Verlassen des Schulgrundstücks in Pausen ist nur volljährigen Schülerinnen und Schülern unter der Voraussetzung erlaubt, dass sie rechtzeitig zum Unterricht wieder zurück sind. Die Unterrichtsräume sind während der Pausen zu verschließen. Das Tor zum BFW und die hintere Türe der Pausenhalle werden um 16 Uhr vom HTD verschlossen. Der Schulträger haftet nicht für den Verlust von Wertsachen. Fundsachen werden bis maximal 4 Wochen vom Hausmeister aufbewahrt.

  7. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und Mopeds auf dem Schulhof ist nur an den vorgesehenen Stellen zulässig. Der Schulträger übernimmt jedoch keine Haftung. Schülern/innen ist das Parken ihrer Autos auf dem Schulhof nicht gestattet. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Schülerinnen und Schüler, die samstags oder abends Unterricht oder andere Schulveranstaltungen besuchen, dürfen auf dem Schulgelände parken, wenn die Schranke des Lehrerparkplatzes geöffnet ist. Das Parken vor dem Haupteingang ist ihnen grundsätzlich nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen fahren Lehrerinnen und Lehrer, ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Gäste der Schule nur durch die beschrankte Zufahrt zum Lehrerparkplatz in der Zeit von 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Diesem Personenkreis ist die Durchfahrt durch das Haupttor nur ab 15:00 Uhr, samstags und an schulfreien Tagen gestattet. Bei gesonderten Schulveranstaltungen (Abendunterricht, Prüfungen, Sprechtagen etc.) und bei angekündigten Gästen sorgt der Haustechnische Dienst für die offene Zufahrt des beschrankten Tores. Hinweise dafür auf den Infomonitoren. Das Haupttor zur Schule ist erst ab 8 Uhr nur für Lieferanten geöffnet. Auf dem gesamten Schulgelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

  8. Das Verteilen von schulfremden Druckerzeugnissen, Aushängen, Sammlungen u.ä. bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter (Ausnahme: Aushänge der Schulmitwirkungsorgane).

  9. Das Lernen/Arbeiten in den Räumen des HSBK erfordert ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme. Deswegen ist alles zu unterlassen, was den Unterricht und ein friedliches Schulleben auch in den Pausen stört. Alle Personen sollten sich mit dem höchstmöglichen Respekt und gegenseitiger Wertschätzung begegnen. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht und in den Schulverwaltungsräumen ist nur aus religiösen Gründen erlaubt. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur auf dem Pausenhof, im Foyer und in der Pausenhalle in nicht störender Lautstärke erlaubt. Das Lehrpersonal ist berechtigt, Handys für einen bestimmten Zeitraum einzusammeln.

  10. Die im HSBK benutzten Software-Programme dienen ausschließlich dem schulinternen Gebrauch. Urheberrechtlich ist ihr Kopieren – gleich welcher Art – untersagt. Das Einspielen privater Programme in die schuleigenen Computer ist nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Näheres regelt die Haus- und Schulordnung Teil C.

  11. Diese Ordnung gilt auch für fremde Dozenten/-innen, Kursteilnehmer/-innen und Gäste dieser Schule. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des oder der Betroffenen vom Unterricht, zu weiteren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen oder sogar zu einem Hausverbot führen.

  12. Die Hausordnung ist allen Schüler/-innen und Kursteilnehmer/-innen zu Beginn des Schuljahres oder des Kurses bekanntzugeben. Die Bekanntgabe ist von dem/der Klassenlehrer/-in oder von dem/der Kursleiter/-in aktenkundig zu machen.

Oberhausen, den 16.02.2022

Der Schulleiter
gez. Bücker, OStD

Haus- und Schulordnung: Teil B – Werkstattordnung

Diese Werkstattordnung regelt das Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Bereich der Werkstätten, Labor- und Übungsräumen. Ihre Einhaltung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Voraussetzung für ein erfolgreiches und unfallfreies Lernen und Ausbilden. Teilnehmer, die gegen diese Werkstattordnung verstoßen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

  1. Lehrgangs- und Pausenzeiten sind den entsprechenden Stundenplänen zu entnehmen und von den Schülern pünktlich und ohne Aufforderung einzuhalten. Verlässt ein Schüler während der Ausbildungszeit den Übungsraum, so hat er sich beim Lehrer abzumelden und nach der Rückkehr auch wieder anzumelden.

  2. Der Schüler hat in den zugewiesenen Räumen Ordnung und Sauberkeit zu halten, dies gilt in besonderem Maß in den Toiletten, Wasch- und Umkleideräumen. Arbeitsplätze und Arbitsräume sind täglich nach Arbeitsende zu säubern.

  3. Den Schülern ist nur das Betreten der für den Lehrgangsbetrieb notwendigen Räume gestattet. Sie arbeiten an dem vom Lehrer zugewiesenen Plätzen und bedienen die Maschinen und Geräte entsprechend den Anweisungen des Lehrers.

  4. Störungen an Anlagen und Geräten sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nicht eigenhändig von Schülern vorgenommen werden.

  5. Der Schüler ist verpflichtet, mit Maschinen, Werkzeugen, Geräten und dem Übungsmaterial sorgfältig umzugehen.

  6. Die persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsanzug, Augenschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe usw.) ist entsprechend den Anweisungen des Lehrers zu tragen.

  7. Alle Unfälle, auch Wegeunfälle von und zur Ausbildungsstätte, sind unverzüglich dem Lehrer mitzuteilen.

  8. Der Genuss von Alkohol und anderer berauschender Mittel ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht erlaubt. Unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss stehende Teilnehmer werden sofort aus der Ausbildungsstätte verwiesen.

  9. Das Rauchverbot ist einzuhalten.

  10. Geräte, wie z.B. Radio- und Funkgeräte dürfen, um Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden, in den Werkstätten, Labors- und Übungsräumen nicht eingeschaltet werden.

  11. Der zugewiesene Kleiderspind ist – außer beim Umkleiden – verschlossen zu halten. Wertgegenstände und Geld dürfen in den Spinden nicht aufbewahrt werden. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Zum Schuljahresende muss der Teilnehmer seinen Spind leer, sauber und abgeschlossen hinterlassen. Die übergebenen Schlüssel sind abzugeben.

  12. Die Schüler haften für ausgehändigte Werkzeuge. Bei Abbruch/Ende der Ausbildungsmaßnahme sind diese vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder mutwillig beschädigte Werkzeuge werden in Rechnung gestellt. Reparatur-/Neuanschaffungskosten für vorsätzlich oder mutwillig beschädigte Maschinen, Geräte, Einrichtungen usw. werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Oberhausen, den 15.12.2013 Der Schulleiter:

. gez. Bücker, OStD

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Teil C: Sicherheitsvorschriften und Nutzungsbedingungen für das Arbeiten an Computern

1. Allgemeine Vorbemerkung

Die unterrichtliche Nutzung von PC-Systemen setzt neben Kenntnissen insbesondere Verantwortungsbewusstsein und Regelungen voraus. Entscheidend ist die Eigenverantwortlichkeit jeder einzelnen Person.

Bitte unterstützen Sie durch Ihr Verhalten, dass die Ausbildung an PC-Systemen nicht beeinträchtigt wird.

Die Ihnen in den Schulungsräumen und Klassenräumen zur Verfügung gestellte Technik muss zu jeder Zeit betriebsbereit für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen. Unsachgemäße Behandlungen können zu großen Schäden führen. Schadensbehebungen sind oft sehr zeitintensiv und stören daher empfindlich den Unterrichtsbetrieb.

Darüber hinaus müssen Sie sich folgende Nutzungsbedingungen intensiv durchlesen und durch Ihre Unterschrift anerkennen und bestätigen, dass Sie diese auch einhalten werden:

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Es dürfen nur die vom Lehrpersonal zur Verfügung gestellten Datenträger in den PC eingesetzt werden.

2.2 Die Nutzung jeglicher privater Datenträger ist aus Virenschutzgründen untersagt.

2.3 Die im Hans-Sachs-BK eingesetzte lizenzierte Software darf nicht kopiert bzw. vervielfältigt werden.

2.4 Essen und Trinken ist in den PC-Räumen nicht gestattet.

2.5 Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz nach dem Unterricht bitte auf!

2.6 Alle nicht mit dem Lehrpersonal abgesprochenen Veränderungen der Software- und Hardware-Einstellungen bzw. die Installation zusätzlicher Software sind verboten.

2.7 Der Zugang zum Internet darf nur für Ausbildungszwecke genutzt werden.

Mir ist bekannt, dass es verboten und strafbar ist, Dateien mit menschenverachtendem, sexistischem (pornografischem) oder rechtsradikalem Inhalt zu besitzen oder zu vertreiben. Bereits das Herunterladen von Dateien mit dem oben beschriebenen Inhalt gilt rechtlich als Besitz. Auch der Verweis (Link) auf solche Seiten kann strafbar sein.

Das Anschauen dieser Seiten im Unterricht ist nicht erlaubt.

Die private Nutzung des Internets einschließlich der Dienste ist nicht gestattet.

3. Folgen einer Nichteinhaltung

Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung werden auf meine Kosten beseitigt. Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt oder führt zum Ausschluss aus der Schule. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann Ordnungsmaßnahmen nach dem SchulG nach sich ziehen.

4. Kenntnisnahme

Für Arbeiten an den Rechnern der Schule erhalte ich ein oder mehrere lokale Benutzerprofile. Um einen Datenverlust zu verhindern, dürfen Daten nur im Ausnahmefall lokal gespeichert werden – in der Regel müssen persönliche Daten auf dem Server der Schule gespeichert werden. Mir ist bekannt, dass am Ende jeden Schuljahres alle lokalen Benutzerprofile und lokalen Daten gelöscht werden.

Durch Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichner/in, von den obengenannten Allg. Bemerkungen, Nutzungsbedingungen und Folgen bei Nichteinhaltung (1. bis 3.) unterrichtet zu sein.

Gleichzeitig bestätigt er/sie, diese anzuerkennen und keinerlei Handlungen zu unternehmen, die dem entgegenstehen.

Name:

Klasse:

Datum:

Unterschrift:

Stand: August 2020

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Teil D – Sporthallenordnung

  1. Die Sporthalle, die Flure und der Bereich vor der Sporthalle sind sauber zu halten. Das Essen ist in der Sporthalle nicht erlaubt. Getränke dürfen aus wiederverschließbaren Kunststoffflaschen zu sich genommen werden.In den Umkleideräumen darf gegessen und getrunken werden.

  2. Die Umkleideräume sind sauber zu verlassen.

  3. Das Rauchen ist in der Sporthalle und im Schulbereich vor der Sporthalle nicht gestattet.

  4. Schülerinnen und Schüler haften für fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigung.

  5. Schülerinnen und Schüler tragen in der Sporthalle Sportschuhe mit sauberer, nicht abfärbender Sohle und geeignete Sportkleidung. Straßenschuhe und Kopfbedeckungen verbleiben in der Umkleidekabine.

  6. Körperschmuck jedweder Art – auch Piercings – muss abgelegt werden.

  7. Brillenträger müssen eine sporttaugliche Brille tragen. Die Sporttauglichkeit der Brille ist von den Schülern bei entsprechenden Fachgeschäften / Optikern abzuklären. Es wird keine Haftung für eigene Verletzungen oder Verletzungen anderer übernommen, für die nicht sporttaugliche Brillen ursächlich sind.

  8. Wertsachen, wie Geld, Mobiltelefone, MP3-Player, Uhren, Schmuck etc. werden mit in die Halle genommen und dort verwahrt. Zeitungen und sonstiger Lesestoff bleiben in der Kabine.

  9. Die Sporthalle wird mit Unterrichtsbeginn geöffnet. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn haben Schülerinnen und Schüler umgezogen in der Sporthalle zu sein.

  10. Ist die/der letzte Schüler/in umgezogen, bleiben zwei Schüler/-innen vor der Kabine stehen und warten, bis der Sportlehrer die Kabine abschließt, die dann nur noch in Notfällen (z.B. Verletzungen) geöffnet wird.

  11. Die Schüler/innen gehen nach Abmeldung beim Sportlehrer/in einzeln zur Toilette.

  1. Nach dem Sport sollen sich die Schüler/-innen waschen oder duschen. Das Abtrocknen hat wegen der Rutschgefahr im Waschbereich zu erfolgen.

  2. Schülerinnen und Schüler entschuldigen ihre Fehlzeiten im Sport grundsätzlich beim Klassenlehrer/-in. Zusätzlich obliegt ihnen die Pflicht, sich in der ersten Sportstunde nach dem Fehlen unaufgefordert mündlich beim Sportlehrer/-in zu entschuldigen.

  3. Das Öffnen einer der Notausgangstüren durch Unbefugte ohne Notfallgrund ist untersagt. Bei Auslösen des Feueralarms durch unsachgemäße Betätigung können Kosten bis zu 400 € entstehen, die vom Verursacher zu tragen sind.

Oberhausen, den 07.05.2021 Der Schulleiter

gez. Bücker, OStD